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Kompakte
Wertermittlung

Ein Kurzgutachten ist eine kompakte, fachgerechte Immobilienbewertung zur schnellen und verlässlichen Einschätzung des Marktwerts in Anlehnung an §194 BauGB.

Ideal für alle, die Klarheit beim Kauf, Verkauf oder zur Vermögensplanung Ihrer Immobilie benötigen ohne den vollen Umfang eines Vollgutachtens.

Inhalt:

Geeignet für:

Typische Situation:

Wann ein Kurzgutachten?

Häufige Fragen zum Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten ist eine kompakte Immobilienbewertung, die den Marktwert einer Immobilie auf Basis wesentlicher Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung ermittelt. Es wird meist für private Zwecke eingesetzt – zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder zur Orientierung über den aktuellen Immobilienwert.

Wer eine schnelle, rechtssichere Einschätzung benötigt, ohne ein vollständiges Verkehrswertgutachten zu beauftragen, ist mit einem Kurzgutachten bestens beraten.

Die Kosten für ein Kurzgutachten liegen – je nach Objektgröße und Aufwand – zwischen 800 € und 1.200 €.

Im Preis enthalten sind in der Regel:

  • Objektaufnahme vor Ort

  • Analyse von Lage, Bauweise und Zustand

  • Berechnung des Marktwerts nach gesetzlichem Verfahren

  • Schriftliches Gutachten (ca. 30–50 Seiten)

    Ein Festpreisangebot sorgt für Kostentransparenz und Planungssicherheit.

Ein Kurzgutachten ist kürzer und kostengünstiger, liefert aber dennoch eine verlässliche Einschätzung des Immobilienwerts.

Das Verkehrswertgutachten hingegen ist umfangreicher und rechtlich belastbar – etwa für Gerichte, Finanzämter oder Banken.

Für private Verkaufsentscheidungen oder eine erste Wertermittlung genügt in der Regel ein Kurzgutachten.

Sobald das Gutachten für rechtliche oder steuerliche Zwecke benötigt wird, ist ein Verkehrswertgutachten die richtige Wahl.

Ein Kurzgutachten kann in der Regel innerhalb von 5 bis 10 Werktagen erstellt werden – abhängig davon, wie schnell alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Bei FAIRWERT Linke wird die Bearbeitung besonders effizient gestaltet:

Nach dem Vor-Ort-Termin erfolgt die Auswertung und Erstellung des Gutachtens meist innerhalb weniger Tage.

Für dringende Fälle ist auch eine Express-Option möglich.

Ein Kurzgutachten dient in erster Linie privaten Entscheidungszwecken und ist nicht für gerichtliche oder finanzielle Verfahren vorgesehen.

Für Verhandlungen mit Käufern, Verkäufern oder Maklern ist es jedoch ideal geeignet, da es eine objektive und nachvollziehbare Wertermittlung bietet.

Wer das Gutachten bei einer Bank, einem Gericht oder dem Finanzamt vorlegen möchte, sollte stattdessen ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wählen.

  • Information über Baujahr / Wohnfläche
  • Grundbuchauszug
  • Wohnflächenberechnung (falls vorhanden)
  • Bemaßte Grundrisse (falls vorhanden)
  • Energieausweis (falls vorhanden)

Hinweis:

Ein Kurzgutachten eignet sich nicht für gerichtliche Verfahren oder den Nachweis gegenüber dem Finanzamt. In der Regel verlangen Behörden wie Gerichte und Finanzämter umfassende Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB.

Detailliertes
Vollgutachten

Ein Verkehrswertgutachten ist ein rechtssicheres, ausführliches Gutachten zur Ermittlung des tatsächlichen Marktwerts einer Immobilie nach § 194 BauGB.

Es wird benötigt, wenn der Wert offiziell nachgewiesen werden muss – etwa für Gerichte, Banken, Finanzämter oder Erb- und Scheidungsangelegenheiten.

Inhalt:

Geeignet für:

Typische Situation:

Wann ein Verkehrswertgutachten?

Häufige Fragen zum Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann benötigt, wenn der Immobilienwert rechtlich oder finanziell relevant ist – etwa bei Erbschaften, Scheidungen, steuerlichen Bewertungen oder Bankfinanzierungen. Es liefert einen belastbaren Nachweis nach § 194 BauGB.

Das Verkehrswertgutachten ist umfangreicher, detaillierter und rechtssicher, während das Kurzgutachten für private Zwecke gedacht ist. Behörden, Banken und Gerichte erkennen ausschließlich Verkehrswertgutachten als offizielle Bewertungsgrundlage an.

Für ein Vollgutachten wird folgendes benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Wohnflächenberechnung
  • Bemaßte Grundrisse
  • Bau-/Objektbeschreibung
  • Lageplan
  • Baulastenauskunft
  • Energieausweis

Zusätzlich bei Reihenhaus/ETW:

  • ETV-Protokolle (letzte 3 Jahre)
  • Wirtschaftsplan
  • Teilungserklärung (inkl. Aufteilungsplan)

 

Gerne unterstütze ich Sie bei der Beschaffung der benötigten Unterlagen

Je nach Objektgröße und Unterlagenlage dauert die Erstellung zwischen 10 und 20 Werktagen. Nach dem Ortstermin erfolgt die fachliche Auswertung und schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens mit allen Berechnungen.

Ja. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist gerichtsfest und bankenfähig. Es erfüllt die Anforderungen von Behörden, Finanzämtern und Kreditinstituten und dient als rechtsgültiger Nachweis des Immobilienwerts.

Beurteilung
des Marktwertes

Eine Marktpreiseinschätzung liefert eine schnelle Orientierung über den aktuellen Immobilienwert auf Basis vergleichbarer Marktdaten.

Ideal für Eigentümer und Käufer, die eine erste Werteinschätzung wünschen, um informierte Entscheidungen beim Kauf oder Verkauf zu treffen.

Inhalt:

Geeignet für:

Typische Situation:

Mehr zur Marktpreiseinschätzung

Häufige Fagen zur Marktpreiseinschätzung

Eine Marktpreiseinschätzung ist eine kompakte Bewertung Ihrer Immobilie auf Basis aktueller Vergleichsdaten. Sie zeigt, welchen Preis Ihre Immobilie realistisch am Markt erzielen kann.

Sie ist ideal bei geplanter Veräußerung, Kaufentscheidungen oder Vermögensübersichten. Eigentümer erhalten damit eine verlässliche Orientierung, bevor sie den nächsten Schritt gehen.

Die Marktpreiseinschätzung ist schneller und einfacher, liefert aber keine rechtlich bindende Bewertung.

Für steuerliche, gerichtliche oder behördliche Zwecke ist in der Regel ein Vollgutachten erforderlich

In der Regel genügen Grundriss, Wohnfläche, Baujahr, Modernisierungen und Lageangaben. Je mehr Informationen vorliegen, desto präziser fällt die Einschätzung aus.

Je nach Objekt und Datenlage kann die Einschätzung innerhalb weniger Tage erfolgen – oft schon nach einem kurzen Gespräch und der Prüfung der wichtigsten Eckdaten.

Fachkundige
Begleitung

Die Beratung bietet Ihnen eine individuelle Einschätzung und fachkundige Begleitung rund um Ihre Immobilie.

Ob Kauf, Verkauf oder Sanierung – Sie erhalten klare Antworten und konkrete Handlungsempfehlungen, bevor Sie wichtige Entscheidungen treffen.

Inhalt:

Geeignet für:

Typische Situation:

Ihre individuelle Unterstützung

Häufige Fragen zur Beratung

Eine Beratung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie eine wichtige Immobilienentscheidung treffen möchten – etwa beim Kauf, Verkauf oder bei einer Investition. Sie hilft, Risiken zu vermeiden und klare Entscheidungen zu treffen.

In einem persönlichen Gespräch werden Ihre Ziele, Fragen und Unterlagen analysiert. Der Gutachter gibt eine fachlich fundierte Einschätzung und erklärt die nächsten Schritte – verständlich, transparent und praxisorientiert.

Eine unabhängige Beratung bietet Ihnen objektive Einschätzungen, keine Verkaufsinteressen und eine klare Grundlage für Ihre Entscheidung.

Sie gewinnen Sicherheit, Vergleichbarkeit und Transparenz.

Ja. Viele Kunden nutzen eine Beratung als Erstgespräch, um die Situation einzuschätzen. Falls im Anschluss ein Gutachten erforderlich wird, kann das direkt darauf aufbauen.

Typischer Ablauf:

  1. Kurze Vorabklärung Ihres Anliegens

  2. Termin vor Ort oder online

  3. Fachliche Analyse Ihrer Fragestellung

  4. Besprechung der Ergebnisse mit konkreten Empfehlungen

Kunden
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Abschreibung sichern, Steuern sparen.

Die Finanzämter prüfen inzwischen strenger, ob pauschale AfA-Sätze noch gerechtfertigt sind.

Mit einem professionellen Gutachten zur Restnutzungsdauer schaffen Sie Klarheit – und sparen bares Geld.

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